Anschlussfinanzierung -
Prolongation - Umschuldung - Forward-Darlehen

Bei einer Anschlussfinanzierung wird ein bestehendes Darlehen durch ein neues abgelöst.

Wenn das neue Darlehen bei der gleichen Bank aufgenommen wird, spricht man auch von einer Prolongation.

Eine Umschuldung wird vorgenommen, wenn der Kreditnehmer die Bank wechselt.

Von einem Forward-Darlehen spricht man, wenn eine Darlehensnehmerin/ein Darlehensnehmer bereits heute einen Zinssatz für ein Darlehen in der Zukunft sichert. Voraussetzung für die Aufnahme eines Forward-Darlehens ist das Vorhandensein einer Immobilie, über die eine Besicherung erfolgen kann. Häufig wird diese Darlehensform genutzt, wenn die Sollzinsbindung des bestehenden Darlehens erst in zwölf bis 60 Monaten ausläuft, das aktuelle Zinsniveau jedoch gesichert werden soll. Für Forward-Darlehen werden je nach Dauer der „Aufschubzeit“ Zinsaufschläge berechnet. Es fallen keine Bereitstellungszinsen an.

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Tischaufsteller_Bewertungen_Sven_Jelkmann_01_2022_M

Schwierige Finanzierungssituation bestens gemeistert! Gerne Wieder

Aufgrund eines Vorkaufsrechts (nach WEG) war die Abstimmung zwischen der Finanzierung und dem Notartermin sowie des Vertragstextes sehr zeitaufwändig und…
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Yvonne S. am 27.11.2019 über WhoFinance
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