KfW-Neubauförderung: Förderung für klimafreundlichen Neubau von Gebäuden startet im März

Ab März 2023 will das Bundesbauministerium den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden mit einer neuen Förderung unterstützen. Nun wurden die Bedingungen des neuen Programms vorgestellt. Zudem hat die Bundesbauministerin Klara Geywitz eine neue Eigentumsförderung für Familien angekündigt (siehe auch News vom 23.01.2023).

  • Fördermittel gibt es für den Neubau sowie den Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40/Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen
  • Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite, die Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen über ihre Förderbanken beantragen können.
  • Für die Durchführung des Förderprogramms ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig, an die Förderanträge gestellt werden können.

Die „Richtlinie für Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ hat das Ministerium hier zum Download bereitgestellt.

Hier der vollständige Artikel vom 26.01.2023 auf asscompact.de.