Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Anpassungen der BEG-Förderung zum 01.01.2023

Zum 01.01.2023 sind folgende Änderungen der BEG-Förderung (Programm 261) sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung in Kraft getreten:

Erweiterung Antragsberechtigung:

Die Antragsberechtigung wird auf alle Investoren erweitert, damit ist eine Antragsstellung wieder ohne Auflassungsvormerkung möglich.

Erhöhung und Ausweitung des Bonus für Worst Performing Buildings (WPB):

Der Sanierungsbonus für Worst Performing Buildings wird für die Effizienzhaus-Stufen 55, 55 EE, 40 und 40 EE von 5 % auf 10 % angehoben.

Förderung Eigenleistungen:

Bei privaten Eigenleistungen können die mit der energetischen Maßnahme verbundenen Materialkosten gefördert werden (Bestätigung durch Energieeffizienz-Experte nach Durchführung)

Verlängerung der Nachweisfrist für die Mittelverwendung:

Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ist innerhalb von 54 Monaten nach Zusage gegenüber der Hausbank einzureichen. Die Umsetzung der neuen Frist von 54 Monaten in den Zusageschreiben erfolgt aus technischen Gründen erst zum 23.02.2023, die bis dahin erteilten Zusagen werden im Nachgang mit einem gesonderten Schreiben berichtigt.

Umfassende FAQ zur BEG finden Sie auf der Webseite des BMWK.

Quelle: Prohyp GmbH