Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): BEG-Änderungen für Sanierungen zum 01.01.2023

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude kontinuierlich weiter.

Zum Start des neuen Jahres präsentiert die KfW einige Neuerungen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für Sanierungen werden ab 01.01.2023 folgende Weiterentwicklungen angeboten:

  • Antragsberechtigungen jetzt auch für Eigentümer*innen und Bauherr*innen: Die Antragsberechtigung wird ausgeweitet, eine Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch vor Beantragung ist nicht mehr erforderlich.
  • Neuer Bonus für serielle Sanierungen: Der Einsatz von vorgefertigen Fassaden- bzw. Dachelelementen sowie deren Montage an bestehende Gebäude werden ab 01.01.2023 mit einem Bonus von 15 % gefördert – wenn die Sanierung auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 erfolgt.
  • Worst Performing Building: Der Sanierungsbonus für Worst Performing Buildings wird von 5 % auf 10 % angehoben und auf die Effizienzhaus/-gebäude-Stufe 70 Erneuerbare Energien (EE) ausgeweitet.
  • Nachweisfrist für die Mittelverwendung: Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) kann jetzt bis zu 54 Monate nach Zusage bei der Hausbank eingereicht werden.

Bitte achten Sie besonderes auf die folgenden terminlichen Hinweise:

Die Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) zu den Änderungen bzw. den Neuerungen wird bei der KfW aus technischen Gründen erst zum 23.02.2023 umgesetzt. Deshalb können die neuen bzw. angepassten Bonuszahlungen für eine serielle Sanierung und ein Worst Performance Building erst ab dem 23.02.2023 beantragt werden. Nicht davon betroffen ist die Beantragung der Mittelverwendung.

Zwischen dem 01.01.2023 und dem 23.02.2023 erteilte Zusagen werden im Nachgang in einem gesonderten Schreiben an die Kundinnen und Kunden berichtigt.

Das Vorhaben selbst kann bereits zum 01.01.2023 begonnen werden – vorausgesetzt, das Beratungsgespräch wurde vorab auf dem neuen KfW-Formular„Nachweis eines Beratungsgesprächs“ dokumentiert.

Alle Formulare, Informationen und Details finden Sie auch auf der Internetseite der KfW.

Umfassende FAQ zur BEG finden Sie auf der Webseite des BMWK.

Quelle: Prohyp GmbH