Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Wiederaufnahme der BEG-Förderung für den Neubau

Ab dem 20.04.2022 können neue Anträge für den Neubau von energieeffizienten Gebäuden gestellt werden, hierfür stehen begrenzte Fördermittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung.

Die Wiederaufnahme der Förderungen verläuft in 3 Stufen:

Stufe 1:

Ab dem 20.04.2022 gelten folgende Förderkriterien und Födersummen:

  • die Förderung wird ausschließlich in der Kreditvariante 261 angeboten
  • die Effizienzhaus-Stufe 40 wird nicht mehr gefördert
  • gefördert werden die Effizienzhaus-Stufen 40 Erneuerbare Energien (EE), 40 Nachhaltigkeit (NH) und die Effizienzhaus-Stufe 40 Plus.

Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt für:

  • Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 EE 10%
  • Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 NH 12,5%
  • Effizienzhaus 40 Plus 12,5%

Ab dem 20.04.2022 werden im Rahmen von Neubauvorhaben nur noch Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Eine Effizienzhaus/Effizienzgebäude-Stufe wird auch dann erreicht, wenn der für die Wärmeversorgung des Gebäudes erforderlicher Energiebedarf ganz oder teilweise durch mit Gas betriebenen Wärmeerzeugern gedeckt wird. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (z.B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie deren Einbau und Anschluss sind jedoch nicht mehr förderfähig.

Stufe 2:

  • nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird die Neubauförderung nur noch für den Standard Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH) als Kreditvariante angeboten. Der Fördersatz wird weiterhin 12,5% betragen.

Stufe 3:

  • im Januar 2023 startet das Programm „Klimafreundliches Bauen“. Hierfür werden die Förderanforderungen aus der Stufe 2 weiterentwickelt.

Bitte beachten Sie:

Vorhabensbeginn für neue Anträge zu Sanierungs- und Neubauvorhaben:

Für Vorhaben, für die bis einschließlich 23.01.2022 kein Antrag gestellt wurde, jedoch bereits Liefer- und Leistungsverträge geschlossen und ggf. schon daraufhin mit den Baumaßnahmen begonnen wurde, gilt folgendes:

Ein Antrag kann gestellt werden, wenn vor dem 24.01.2022 ein dokumentiertes Beratungsgespräch über die Inanspruchnahme einer BEG-Kreditförderung geführt wurde.

Ab welchem Zeitpunkt können zukünftige Eigentümer als Bauherren einen BEG-Antrag stellen (Sanierung und Neubau)?

Zukünftige Eigentümer können als Bauherren einen BEG-Antrag ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch nach Abschluss des Grundstückkaufvertrages stellen. Die endgültige Eintragung als neuer Eigentümer muss dann spätestens beim Einreichen der Bestätigung nach Durchführung erfolgt sein.

Umfassende FAQ zur BEG finden Sie auf der Webseite des BMWK.

Quelle: Prohyp GmbH