AfA-Satz – Höhere Abschreibung von Wohngebäuden – 3 Prozent ab 2023
bundesfinanzministerium.de und haufe.de
Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf 3 Prozent
Die lineare Abschreibung beim Bau von Mietwohnungen wird von 2 auf 3 % angehoben, so das Bundesfinanzministerium. Die Anhebung des linearen AfA-Satzes betrifft Immobilien, die ab dem 01.01.2023 (Regierungsentwurf: 30.6.2023) fertiggestellt werden, schreibt Haufe.de.