Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Wohneigentum für Familien (WEF) (300): Erhöhung Einkommensgrenzen und Förderhöchstbeträge ab dem 16.10.2023

Die Förderung „Wohneigentum für Familien“ können ab dem 16.10.2023 alle Familien erhalten, die ein jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro bei Familien mit einem Kind haben.

Wie bisher erhöht sich die Einkommensgrenze ab dem zweiten Kind um 10.000 Euro je Kind.

Der erhöhte maximale Kreditbetrag ist abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Gefördert wird im Produkt „Wohneigentum für Familien (WEF) (300)“ maximal eine Wohneinheit.

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ ab dem 16.10.2023:

  • 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 220.000 Euro

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ ab dem 16.10.2023:

  • 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 270.000 Euro

Details über das Förderprodukt von der KfW finden Sie hier!