Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) // Update BEG 261, 262 // aufschiebende/auflösende Bedingung für Kaufverträge
Die KfW erweitert den Umfang der aufschiebenden/auflösenden Bedingung in Bezug auf die BEG-Förderung.
Kaufverträge:
Die Regelung zur aufschiebenden/auflösenden Bedingung kann ab sofort auch für Kaufverträge im Rahmen der KfW-Ersterwerbsförderung angewendet werden.
Beim Abschluss von Verträgen mit aufschiebender/auflösender Bedingung sind Anträge vor dem Beginn der Bauarbeiten (Liefer- und Leistungsverträge) bzw. vor der ersten Kaufpreiszahlung (Kaufverträge) zu stellen.
Da über diesen Sachverhalt zeitweise durch die KfW und das BAFA anders informiert wurde, wird für Verträge, die bis Ende Juni 2021 geschlossen wurden, die Übergangsregelung gewährt, nach der auch ein an die Gewährung der Förderung gekoppeltes Rücktrittsrecht reicht, damit die Verträge als förderunschädlich für die BEG anerkannt werden.
Die genaue Formulierung einer aufschiebenden/auflösenden Bedingung steht den Vertragsparteien frei. Folgende Musterformulierung einer aufschiebenden Bedingung wird von der KfW bzw. vom BAFA anerkannt:
„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens / eines Neubauvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWi beim BAFA oder der KfW [beantragt [hat/diese innerhalb von […] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird].Dieser Vertrag tritt hinsichtlich dieser Verpflichtung erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA/die KfW] den Antrag bewilligt und die Förderung mit [einem Zuwendungsbescheid/einer Finanzierungszusage] gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“
Weitere, wichtige Informationen hierzu finden Sie hier!
Herzlich, Ihr
Sven Jelkmann
Quellen:
- KfW
- Prohyp GmbH