Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): UPDATE – Baukindergeld – Frist endet zum 31.03.2021

Frist Baukindergeld endet zum 31.03.2021!

Die aktuellen KFW-Fördervoraussetzungen für das Baukindergeld (Zuschuss 424) sehen vor, dass Kunden bis einschließlich 31.03.2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet haben müssen bzw. es muss eine Baugenehmigung erteilt worden sein.

Der Antrag auf Baukindergeld kann erst nach Einzug in die neue Immobilie gestellt werden (unter Einhaltung einer Frist von max. sechs Monaten).

Für Vorhaben, bei denen der Kaufvertrag/die Baugenehmigung fristgerecht bis zum 31.03.2021 vorliegt, kann das Baukindergeld bis einschließlich 31.12.2023 beantragt werden.

Weitere Informationen unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/

Quelle:

Prohyp GmbH