Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): UPDATE – neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Stand: 02/2021 Änderungen vorbehalten
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt die bisherige KfW-Förderung zum 01.07.2021
Die KfW-Programme Nr. 151, 152, 153 & 167 werden in den neuen KfW-Programmen 261 & 262 gebündelt. Zusätzlich werden die Zuschüsse als reine Zuschussvariante (KfW-Programm 461) angeboten. Die KfW-Programme Nr. 124 & 159 sind von den Änderungen nicht betroffen.
Die neue BEG gilt für alle Wohngebäude (z.B. ETW, EFH, MFH oder Wohnheime) sowie für alle Nichtwohngebäude (z.B. Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser).
Die wichtigsten Änderungen für Wohngebäude im Überblick zum 01.07.2021:
BEG Neubau (Kauf oder eigenes Bauvorhaben) wahlweise als Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW-Programm 261) oder als direkter Zuschuss (KfW-Programm 461):
– Erhöhung der max. förderfähigen Darlehenssummen auf bis zu 150,0 TEUR
– Erhöhung Tilgungszuschuss um 2,50%-Punkte
BEG Sanierung (von bestehenden Wohngebäuden oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses) wahlweise als Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW-Programm 261) oder als direkter Zuschuss (KfW-Programm 461):
– Erhöhung der max. förderfähigen Darlehenssummen auf bis zu 150,0 TEUR
– Erhöhung Tilgungszuschuss um 5,00%-Punkte
Die Sanierung wird ab dem 01.07.2021 gefördert, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mind. 5 Jahre zurückliegt.
BEG Einzelmaßnahme (Sanierung von einzelnen energetischen Maßnahmen) als Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW-Programm 262):
– Erhöhung der max. förderfähigen Darlehenssummen auf bis zu 60,0 TEUR
– Zuschüsse in Höhe von 20% bis zu 45% möglich
Die Sanierung wird ab dem 01.07.2021 gefördert, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mind. 5 Jahre zurückliegt.
Die direkte Zuschussvariante wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragt. Die Höhe des Zuschusses entspricht der Höhe des Tilgungszuschusses der Kreditvariante.
Die Details sowie die Förderbestimmungen (Zinssätze, Zinsbindungen, tilgungsfreie Jahre usw.) werden voraussichtlich im April 2021 durch die KfW veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Allgemeine Informationen
Richtlinien zur BEG
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html
Häufige Fragen
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html
Quelle:
Prohyp GmbH