Baukindergeld – Was Sie jetzt wissen sollten!

Das Baukindergeld ist in aller Munde. Wir haben für Sie wichtige Fakten zu der Förderung zusammengestellt, die ab dem 18. September 2018 beantragt werden kann.

Wer kann die Zulage beantragen?

Das Baukindergeld soll Familien den Eigenheimerwerb erleichtern. Zumindest ein Kind (leiblich oder adoptiert), das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet sowie Anspruch auf Kindergeld hat, muss mit den Eltern in einem Haushalt leben. Zudem darf ein gewisses Jahreseinkommen nicht überschritten werden (75.000 Euro plus jeweils 15.000 Euro pro Kind). Maßgebend ist das Einkommen der vorherigen beiden Kalenderjahre. Dabei wird aber etwa nicht das Bruttogehalt hinzugezogen, sondern das zu versteuernde Einkommen. Von den Einkünften können zum Beispiel Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Kinderfreibeträge abgezogen werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Für jedes förderberechtigte Kind erhalten Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren jeweils 1.200 Euro Baukindergeld, insgesamt also maximal 12.000 Euro pro Kind. Eine Familie mit zwei förderfähigen Kindern bekommt demnach bis zu 24.000 Euro, eine mit drei förderfähigen Kindern bis zu 36.000 Euro. Diesen Betrag werden Familien aber nicht auf einmal erhalten. In der Diskussion ist eine monatliche oder jährliche Auszahlung.

Für welche Bauvorhaben wird das Baukindergeld gewährt?

Baukindergeld wird unabhängig davon gewährt, ob eine Familie neu baut oder eine gebrauchte Immobilie erwirbt. Der Gebäudetyp ist nicht relevant. Entscheidend ist, dass das Wohneigentum selbst genutzt wird. Zudem muss es zum Stichtag die einzige Wohnimmobilie der Antragsteller sein. Als Stichtag gilt der Tag, an dem die Antragsteller für das neue Zuhause den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben.

Ist das Baukindergeld in den Bundesländern gleich hoch?

Die geplanten Regelungen gelten deutschlandweit. Allerdings setzt Bayern noch „eins“ obendrauf: Dort kann das „Baukindergeld plus“ beantragt werden, das pro Kind eine jährliche Förderung von 1.500 Euro (statt 1.200 Euro) vorsieht. Damit kann eine in Bayern ansässige Familie mit zwei Kindern 6.000 Euro zusätzlich erhalten, eine mit drei Kindern 9.000 Euro mehr. Hinzu kommt eine ebenfalls nur für Bayern gültige Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10.000 Euro, die sowohl Familien als auch kinderlosen Paaren und Singles gewährt wird. Die Anträge für diese in Bayern gültige Eigenheimzulage können Förderberechtigte voraussichtlich ab September 2018 stellen.

Was ist, wenn die Immobilie außerhalb von Deutschland liegt?

Wenn die Immobilie außerhalb von Deutschland liegt, ist keine Förderung im Zuge des Baukindergelds möglich.

Wie lange kann das Baukindergeld beantragt werden?

Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt worden ist/wird bzw. die Bauanzeige gestellt wurde/wird. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 unterzeichnet worden sein/unterzeichnet werden. Wann der Antrag gestellt werden muss, ist abhängig vom Einzugsdatum. Wenn das Einzugsdatum zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 17. September 2018 liegt, ist der Antrag bis zum 31. Dezember 2018 zu stellen. Bei einem Einzugsdatum ab dem 18. September 2018 ist der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Einzug einzureichen. Es zählt das Datum der Meldebestätigung der Gemeinde.

Für wen lohnt die Maßnahme?

Das Baukindergeld lohnt sich prinzipiell für alle Familien. Wo die Belastungen – etwa in Bezug auf die Immobilienpreise – geringer sind, profitieren Förderberechtigte prozentuell stärker. Unabhängig davon sollte das Baukindergeld nicht den Ausschlag geben, ob eine Immobilie finanziert wird oder nicht.

Wie lässt sich die Zulage in die Finanzierung einbinden?

Da das Baukindergeld nicht auf einmal, sondern in jährlichen Teilbeträgen ausbezahlt wird, kann es nicht direkt als Eigenkapital eingebracht werden. Es bietet sich jedoch an, das Baukindergeld in die Sondertilgung zu stecken. Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer sind so schneller schuldenfrei und verringern die Zinskosten. Das Baukindergeld könnte aber auch bei der Kalkulation der monatlichen Rate einfließen.

Können darüber hinaus weitere staatliche Förderungen berücksichtigt werden?

Ja. Zusätzlich zum Baukindergeld stehen Ihnen beim Erwerb von Wohneigentum im Prinzip auch die Fördermittel der KfW sowie gegebenenfalls die der landeseigenen Förderbanken zur Verfügung. Wir unterstützen Sie, indem wir Sie auf die vielfältigen Möglichkeiten hinweisen und die Einbindung in die Finanzierung mit Ihnen besprechen.

Vereinbaren Sie gleich einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin unter 0611 – 585 33 720 oder per eMail an info@generationinvest.de.

Beste Grüße und bis bald!

Ihr Sven Jelkmann